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    AKTUELLES    

The body in motion expresses pure life. 

Teo Hernandez (1939, Mexique - 1992, France)
Pas de ciel
1987

 

 

Credits

Caption : Vue n°2

© Teo Hernandez

Photo credits : Centre Pompidou, MNAM-CCI/Service de la documentation photographique du MNAM/Dist. GrandPalaisRmn

Image reference : 4N10567

Image presentation: l'Agence Photo de la RMN

Leitfaden Schweizer Presserat
KI im Journalismus

 

 

 

 

 

 

 

Künstliche Intelligenz (KI) bringt für den Journalismus neue Möglichkeiten und Herausforderungen.

Insbesondere generative KI-Programme sind in der Lage, verschiedene plausible Inhalte (Text, Bild, Ton) zu erstellen, die einen starken «Realitätseffekt» erzeugen. JournalistInnen müssen daher bei der Verwendung dieser Programme wachsam und zurückhaltend sein, um einen vertrauenswürdigen Journalismus zu gewährleisten.

Die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (nachfolgend: «Erklärung») enthält zahlreiche Richtlinien, die auch für die korrekte Verwendung generativer KI-Programme gelten.
 

In diesem Zusammenhang hält der Schweizer Presserat fest:
 

1. Bei künstlich generierten Texten, Bildern, Audios, Videos und anderen Elementen sind in letzter Instanz immer JournalistInnen und Redaktionen für die Einhaltung der berufsethischen Standards verantwortlich. Mithilfe von KI-Programmen erzeugte Texte oder Textbausteine dürfen daher nur zurückhaltend, im Bewusstsein ihrer Problematik verwendet werden und müssen vor ihrer Veröffentlichung streng nach den üblichen journalistischen Kriterien (Wahrhaftigkeit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit) überprüft werden. Die journalistische Arbeitsweise bleibt – auch wenn KI-Programme verwendet werden – dieselbe, sie orientiert sich an der Wahrheitssuche und verlangt einen korrekten Umgang mit Quellen.
 

2. Inhalte, die mithilfe eines KI-Programms erstellt wurden, sind als solche zu kennzeichnen. Der Presserat empfiehlt diesbezüglich grösstmögliche Transparenz. Redaktionen sollten explizit angeben, wo und wie sie KI-Instrumente einsetzen.
 

3. Die Quellen, auf denen die künstlich erzeugten Inhalte beruhen, müssen im gleichen Masse bekannt sein, bewertet und genannt werden wie bei einem «traditionellen» journalistischen Beitrag.
 

4. Künstlich generierte Bilder, Töne oder Videos dürfen aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit der Wirklichkeit nie irreführend sein oder Verwirrung stiften.
 

5. Es dürfen keine vertraulichen, persönlichen oder sonst wie sensiblen Daten in KI-Programme eingegeben werden, ohne dass die Kontrolle über die weitere Verwendung der Daten gewährleistet ist. Es muss umgekehrt auch überprüft werden, ob die Verwendung von personenbezogenen Daten, die von KI-Programmen bereitgestellt werden, zulässig ist.
 

6. Die Urheberrechte müssen respektiert werden, Inhalte (Texte, Bilder, Audios, Videos und andere Elemente), die ein KI-Programm aus bestehenden Quellen übernimmt, müssen bei der Veröffentlichung nach den üblichen Kriterien zitiert werden.
 

Der Presserat ist sich der sehr schnellen Entwicklung in diesem Bereich bewusst und wird seinen Leitfaden sowie seine Richtlinien (Pflichten und Rechte) regelmässig überprüfen und bei Bedarf anpassen. (verabschiedet vom Plenum am 17. Januar 2024)

 

Quelle: https://presserat.ch/journalistenkodex/ki_leitfaden/

Meyer, Roland (2023). Bilder unter Verdacht. Praktiken der Bildforensik. Walter de Gruyter, Berlin/Boston

Filmstill aus The Connection, Shirley Clarke, USA, 1961, Photo Courtesy of Milestone Films

Qu'est-ce que le cinéma? Realität oder Fiktion? Die Kamera und anderes Filmequipment sind sowohl auf dem Filmset präsent, als auch Teil der Narration: The Connection, 1961.

Filmstill aus Beau Travail, Claire Denis, Frankreich, 1999, Director of Photography Agnès Godard, Photo courtesy of Janus Films

Filmstill aus Beau Travail, Claire Denis, Frankreich, 1999, Director of Photography Agnès Godard, Photo courtesy of Janus Films

Filmstill aus Beau Travail, Claire Denis, Frankreich, 1999, Director of Photography Agnès Godard, Photo courtesy of Janus Films

Filmstill aus Cunningham – Tanz ist Kunst, Alla Kovgan, USA, Frankreich, Deutschland, 2019 © Mko Malkshasyan. Photo courtesy of Magnolia Pictures

© Y. Gil. How to get rid of a virus? Zürich, October, 2021

© Y. Gil. Reclusive, Schönenberg, Zürich, September, 2011

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© Sergi Kabrera for Unsplash

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